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BGH, 08.07.1982 - VII ZB 13/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten - Beauftragung des Ehemmanns "für die Berufung zu sorgen" - Unterlassen des Hinweises auf den unittelbar bevorstehenden Ablauf der ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79
Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der …
Auszug aus BGH, 08.07.1982 - VII ZB 13/82
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH NJW 1980, 1846 Nr. 10; Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1981 - VII ZB 16/81 - m.w.N.) beginnt die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag zu laufen, sobald der mit der Bearbeitung der Sache oder der Einlegung des Rechtsmittels beauftragte Rechtsanwalt erkennt oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen muß, daß die Rechtsmittelfrist versäumt ist.